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Wasseruntersuchung im Labor

Die deutsche Trinkwasserverordnung

Die novellierte Trinkwasserverordnung (TVO) ist zu Beginn des Jahres 2003 in Kraft getreten. Erforderlich wurde sie durch verschiedene Anpassungen an neue gesetzliche Regelungen und die Umsetzung der EG-Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 03.11.1998. Zum ersten Mal wird hier in einer Verordnung zum Trinkwasser berücksichtigt, dass Schadstoffe auf dem Weg vom Wasserwerk zur Entnahmestelle in das Trinkwasser gelangen können. In den bisherigen Verordnungen wurden Grenzwerte festgelegt und deren Einhaltung im Wasserwerk überprüft. Nach der TVO müssen nun alle Grenzwerte an Zapfstellen eingehalten werden, die der Entnahme von Trinkwasser dienen. Somit ist der Eigentümer einer Hausinstallation mitverantwortlich und gegebenenfalls auch haftbar für die Qualität des Trinkwassers. Die TVO unterscheidet daher bei der Festlegung der Grenzwerte zwischen "Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht" und "Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation ansteigen kann."
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